Symposium
Stand alone Symposium
● BioInnovationsZentrum Dresden (Tatzberg 47, 01307 Dresden)
Willkommen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,
wir heißen Sie herzlich zu der Veranstaltung „Vom Uveamelanom zur metastasierten Erkrankung“ am 07.08.2024 willkommen.
Aderhautmelanome, die häufigsten bösartigen Augentumoren beim Menschen, betreffen häufiger hellhäutige Menschen und können mit dem Syndrom des dysplastischen Nävus (klinisch auffälligen Muttermalen) oder einer okkulären Melanomatose in Zusammenhang stehen.
Die Diagnose erfolgt in der Regel durch einfache Spiegelung des Augenhintergrunds, das heißt durch die optische Untersuchung der (mittels Augentropfen erweiterten) Pupille. Zusätzliche Untersuchungen wie die Ultraschalluntersuchung und die Magnetresonanztomografie des Auges helfen, die Diagnose zu bestätigen.
Im Rahmen dieser Veranstaltung werden wir uns intensiv mit verschiedenen Aspekten der Diagnose und Behandlung dieser Tumoren befassen.Untersucht wird die Chemosaturation, eine innovative lebergerichtete Organtherapie. Dabei werden unter anderem Referenten wie bspw. Prof. Dr. Andrea Forschner aus Tübingen die neuesten Daten zur Chemosaturation im Therapieumfeld präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Veranstaltungsort
BioInnovationsZentrum Dresden
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per E-Mail: veranstaltungen@g-wt.de
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.
Bei Onlineteilnahme benötigen wir zusätzlich Ihre EFN.
Programm
Wissenschaftliche Leitung
Universitätsklinikium Carl Gustav Carus Dresden
Referent:innen
Friedegund Meier
Universitätsklinikium Carl Gustav Carus Dresden
Vinodh Kakkassery
Klinik für Augenheilkunde
Klinikum Chemnitz
Marlene Garzarolli
Sebastian Ebel
Manuel Struck
Florian van Bömmel
Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
Mirjana Ziemer
Henriette Kirsten
Andrea Forschner
Rhea Veelken
Sponsoren
Information gemäß Transparenzvorgabe des FSA-Kodex für Fachkreise
Die Veranstaltung wird von Delcath Systems, Inc. mit 16.500,00 € unterstützt
Der genannte Betrag wird ausschließlich für Werbezwecke und Standkosten erhoben.
Die dem FSA-Kodex unterliegenden Sponsoren richten sich nach dem FSA-Kodex, welcher zur Transparenz verpflichtet.
Die geldwerten Leistungen werden auf deren Webseite dokumentiert und veröffentlicht.